KG Geräte (KGG)

Was bedeutet gerätegestützte Krankengymnastik?
Seit dem 01.07.2001 können Vertragsärzte der Krankenkassen "Gerätegestützte Krankengymnastik" verordnen.

Verordnungsrelevant ist sie ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.


Für Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen ist diese neue Form der Krankengymnastik sehr gut geeignet.